Baden-Württemberg plant Umsetzung einer Mobilitätsgarantie bis zum Jahr 2030

Bild einer Straßenbahn und eines Busses in Baden Würtemberg

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg plant eine Mobilitätsgarantie für seine mehr als elf Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. In urbanen Gebieten soll es einen 15-Minuten-Takt des Öffentlichen Verkehrs geben, in ländlichen zumindest einen 30-Minuten-Takt. Als Ergänzung sind On-Demand-Angebote für die letzte Meile geplant. Bis zum Jahr 2026 sollen die Taktzeiten in der Hauptverkehrszeit realisiert werden. Ab dem Jahr 2030 soll die Mobilitätsgarantie wochentags zwischen 5 und 24 Uhr und an Wochenenden zwischen 6 und 1 Uhr gelten. Kommunen können beim Land bereits bis zu zwei Millionen Euro Zuschuss für Aufbau und Betrieb nachfragebasierter Angebote bekommen. Zusätzlich werden Regiobus-Linien als Ergänzung zum Bahn-Angebot gefördert. Die langfristige Finanzierung teilen sich Bund, Land und Kommunen. Letztere können dafür auch eigene Mobilitätsabgaben in der Region einheben. Die gesetzlichen Grundlagen dafür werden derzeit erarbeitet.

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Mobilitätsgespräch 2023: Mobilitätsgarantie

Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Mobilitätsgarantie bedeutet ein Mindestmaß an Mobilität, ohne Abhängigkeit vom persönlichen Autobesitz. Über die notwendigen Schritte zur Mobilitätsgarantie und die Rolle einer inklusiven Mobilitätsplanung diskutierten auf Einladung von ÖBB und VCÖ am 12. Jänner 2023 fünf Expertinnen aus Wissenschaft und Praxis mit dem Auditorium.

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Foto: ÖBB/Andreas Scheiblecker

Gemeindeübergreifende Angebotsplanung

Nachdem die Regionalbahn Schweinbarther Kreuz Ende 2019 eingestellt wurde, gründeten die elf betroffenen Gemeinden und das Land Niederösterreich das Projekt „Mobility.Lab“  Es bietet unter anderem E-Buslinien, Fahrradboxen und E-Carsharing. Für 2023 ist außerdem das Projekt „Lisa.Tulln“ angesetzt.

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