Baden-Württemberg plant Umsetzung einer Mobilitätsgarantie bis zum Jahr 2030

Bild einer Straßenbahn und eines Busses in Baden Würtemberg

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg plant eine Mobilitätsgarantie für seine mehr als elf Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. In urbanen Gebieten soll es einen 15-Minuten-Takt des Öffentlichen Verkehrs geben, in ländlichen zumindest einen 30-Minuten-Takt. Als Ergänzung sind On-Demand-Angebote für die letzte Meile geplant. Bis zum Jahr 2026 sollen die Taktzeiten in der Hauptverkehrszeit realisiert werden. Ab dem Jahr 2030 soll die Mobilitätsgarantie wochentags zwischen 5 und 24 Uhr und an Wochenenden zwischen 6 und 1 Uhr gelten. Kommunen können beim Land bereits bis zu zwei Millionen Euro Zuschuss für Aufbau und Betrieb nachfragebasierter Angebote bekommen. Zusätzlich werden Regiobus-Linien als Ergänzung zum Bahn-Angebot gefördert. Die langfristige Finanzierung teilen sich Bund, Land und Kommunen. Letztere können dafür auch eigene Mobilitätsabgaben in der Region einheben. Die gesetzlichen Grundlagen dafür werden derzeit erarbeitet.

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Gesellschaftliche Vielfalt im Verkehrssystem

Die Planung von Mobilitätsangeboten und Infrastruktur orientiert sich meist an einer fiktiven durchschnittlichen Person, die weitgehend einem gesunden Mann mit klassischen Vollzeit-Arbeitszeiten entspricht. Dabei sind die Ansprüche an die Mobilität genauso vielfältig wie die Gesellschaft, wie diese VCÖ-Publikation mit Daten, Fakten und konkreten Beispielen zeigt.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Wie kann Mobilitätsgarantie aussehen?

Mobilitätsgarantie bedeutet, dass Menschen Ihre Alltagsziele ohne eigenes Auto gut erreichen können. Aber wie kann eine Mobilitätsgarantie konkret aussehen? Welche öffentlich zugänglichen Angebote, von Linienverkehr über bedarfsorientierte Mikro-ÖV Angebote bis zu Carsharing, braucht es? Wie kann ihre Nutzung so einfach wie möglich gemacht werden? Diese und weitere Fragen wurden bei der VCÖ-Fachdiskussion erörtert.

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Foto: VVV Markus Gmeiner