Baden-Württemberg plant Umsetzung einer Mobilitätsgarantie bis zum Jahr 2030

Bild einer Straßenbahn und eines Busses in Baden Würtemberg

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg plant eine Mobilitätsgarantie für seine mehr als elf Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. In urbanen Gebieten soll es einen 15-Minuten-Takt des Öffentlichen Verkehrs geben, in ländlichen zumindest einen 30-Minuten-Takt. Als Ergänzung sind On-Demand-Angebote für die letzte Meile geplant. Bis zum Jahr 2026 sollen die Taktzeiten in der Hauptverkehrszeit realisiert werden. Ab dem Jahr 2030 soll die Mobilitätsgarantie wochentags zwischen 5 und 24 Uhr und an Wochenenden zwischen 6 und 1 Uhr gelten. Kommunen können beim Land bereits bis zu zwei Millionen Euro Zuschuss für Aufbau und Betrieb nachfragebasierter Angebote bekommen. Zusätzlich werden Regiobus-Linien als Ergänzung zum Bahn-Angebot gefördert. Die langfristige Finanzierung teilen sich Bund, Land und Kommunen. Letztere können dafür auch eigene Mobilitätsabgaben in der Region einheben. Die gesetzlichen Grundlagen dafür werden derzeit erarbeitet.

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VCÖ: Preisunterschiede zwischen Bundesland-Klimatickets nehmen deutlich zu

VCÖ (Wien, 12. Dezember 2025) – In Salzburg ist das Klimaticket am günstigsten, in Oberösterreich ist der Preis am höchsten, informiert die Mobilitätsorganisation VCÖ. In vier Bundesländern steigt der Preis für das Bundesland-Klimaticket mit 1. Jänner 2026, in fünf Bundesländern bleibt der Tarif gleich. Die Differenz zwischen dem günstigsten und teuersten Bundesland-Klimaticket steigt im Jahr 2026 um 105 Euro auf 304 Euro. In allen Bundesländern ist die Jahreskarte für den Öffentlichen Verkehr aber im Vergleich zum Auto günstig. Insbesondere Pendlerinnen und Pendler können sich mit dem Bundesland-Klimaticket viel Geld sparen, betont der VCÖ.

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Foto: Sarah Duit

Klimawandel setzt der Verkehrsinfrastruktur zu

Überschwemmungen, Murenabgänge, Hitze – die Folgen von Extremwettereignissen wirken sich immer deutlicher auf Österreichs Verkehrsinfrastruktur aus und verteuern den Erhalt von Straßen- und Schienenanlagen.

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