Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Wie kann Mobilitätsgarantie aussehen?

Mobilitätsgarantie bedeutet, dass Menschen Ihre Alltagsziele ohne eigenes Auto gut erreichen können. Aber wie kann eine Mobilitätsgarantie konkret aussehen? Welche öffentlich zugänglichen Angebote, von Linienverkehr über bedarfsorientierte Mikro-ÖV Angebote bis zu Carsharing, braucht es? Wie kann ihre Nutzung so einfach wie möglich gemacht werden? Diese und weitere Fragen wurden bei der VCÖ-Fachdiskussion erörtert.

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Foto: VVV Markus Gmeiner

Kommentar - Vom Klimaticket zur Mobilitätskarte

Vom Klimaticket zur Mobilitätskarte - Kommentar von Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik.

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