Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

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Verkehrswende - Good Practice aus anderen Ländern

Während andere Sektoren ihre Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 reduziert haben, ist der CO2-Ausstoß des Verkehrs stark gestiegen. Am Ziel der Dekarbonisierung des Verkehrs wird weltweit gearbeitet. Die VCÖ-Publikation „Verkehrswende – Good Practice aus anderen Ländern“ macht einen internationalen Streifzug und stellt erfolgreiche Maßnahmen aus unterschiedlichen Staaten und Städten für eine klimaverträglichere Mobilität vor.

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Mikro-ÖV vernetzt das Grazer Umland

Das Projekt „REGIOtim“ ist ein Beispiel für einen Mobility Hub im peripher-ländlichen Umfeld der Stadt Graz, das im Jahr 2019 nach dem Vorbild des urbanen „tim Graz“ unter anderem auch in der Gemeinde Hart umgesetzt wurde.

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Foto: Haltestelle des GUSTmobil in einer Wohnsiedlung