Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

Zurück zur Übersicht

VCÖ-Factsheet: Mobilität als Dienstleistung erspart teuren Autobesitz

VCÖ - Mobilität mit Zukunft (April 2020) – Mobilität ohne Autobesitz. Was heute noch eine Ausnahme ist, wird in Zukunft die Regel sein. Nicht Pkw sondern Mobilitätsangebote als Dienstleistung werden gekauft. Das Konzept „Mobility as a Service“ wird in Skandinavien bereits erfolgreich umgesetzt.

Mehr dazu

Fahrradmodellquartier Bremen

Zur Attraktivierung des Radfahrens entstand die erste „Fahrradzone“ Deutschlands, in der das Fahrrad im ganzen Quartier Vorrang hat.

Mehr dazu
Foto: Verkehrsschild, welches eine Fahrradzone ankündigt