Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

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Platzsparendes E-Carsharing

Das „Weezl“ ist ein geschlossenes, ressourcenschonendes, platzsparendes und wendiges E-Fahrzeug mit drei Rädern, das zwei Personen Platz bietet.

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Foto: Zwei Weezl-Leihfahrzeuge neben drei Personen, die für das Foto posieren

Bikesharing ergänzt Angebot des Öffentlichen Verkehrs

In Klagenfurt und einigen Umlandgemeinden wurde im Jahr 2017 das Fahrrad-Verleihsystem von Nextbike installiert.

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Foto: Nextbike-Station in Klagenfurt