Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

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VCÖ: Kilometergeld erhöht Anreize zur Nutzung von Öffentlichen Verkehr, Fahrrad und Fahrgemeinschaften

VCÖ (Wien, 4. Juli 2024) – Dienstfahrten werden in Österreich derzeit überwiegend mit dem Auto gefahren und verursachen pro Jahr fast eine Million Tonnen klimaschädliches CO2, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Die Einführung des Zuschusses für Fahrten mit dem Öffentlichen Verkehr für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist ein Anreiz, dienstliche Wege vermehrt mit dem Öffentlichen Verkehr zurückzulegen. Rund die Hälfte der Dienstfahrten sind kürzer als zehn Kilometer. Die Angleichung des Fahrrad-Kilometergelds auf 50 Cent macht es attraktiv, kürzere Dienstfahrten mit dem Rad zu fahren, stellt der VCÖ fest.

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Foto: Stefan Raab

Blick über die Grenze: Carsharing in Europa

Bremen und Gent, die Schweiz und Brandenburg – Good-Practice Beispiele für Carsharing gibt es in vielen Städten und Regionen Europas. Das Potenzial ist damit aber längst nicht ausgeschöpft, wie aktuelle Wachstumsraten zeigen.

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