Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

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VCÖ: Mit Kreislaufwirtschaft kann Umweltbilanz des Verkehrs stark verbessert werden

VCÖ (Wien, 17. Jänner 2023) – Die Herstellung großer E-Pkw verursacht im Schnitt doppelt so viel CO2 wie die Herstellung kleiner Elektroautos. Mit Kreislaufwirtschaft kann die Umweltbilanz des Verkehrssystems stark verbessert werden, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. „Circular Mobility“ bedeutet, mehr Mobilität mit weniger Fahrzeugen zu erreichen. Dies ist unter anderem mit mehr Carsharing erreichbar. Bei neun von zehn Autofahrten sitzt nur eine Person im Auto. Der Einsatz kleinerer Fahrzeuge verbessert die Umweltbilanz deutlich.

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Aus der Praxis - Anna Mayerthaler

Mobilitätsservice je nach Bedürfnis

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