E-Retrofitting ermöglicht die Umrüstung von Benzin- und Dieselfahrzeugen auf Elektro-Antrieb

In Frankreich gibt es seit dem Jahr 2020 ein Gesetz, das Bedingungen für die standardisierte Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-Elektro-Antrieb festlegt. Professionelle Anbieter können so ihre Umbausätze für konkrete Fahrzeug-Modelle als Prototypen behördlich genehmigen lassen. Erste Anbieter für dieses „E-Retrofitting“ sind inzwischen am Markt. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bietet etwa das Start-Up Transition-One eine Umrüstung auf Elektro-Antrieb an. Im Moment befinden sich sechs Modelle unterschiedlicher Hersteller im Portfolio. Das deutsche Retrofitting-Unternehmen Pepper rüstet vier Stadtbus- und zwei Lkw-Modelle auf Batteriebetrieb um. Die umgerüsteten Busse verfügen über eine Reichweite von rund 250 km.

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VCÖ: Budget bringt leider Rückschritte für klimaverträgliche Mobilität

VCÖ (Wien, am 13. Mai 2025) – Das künftige Budget bringt für eine klimaverträgliche und effiziente Mobilität Rückschritte statt der dringend notwendigen Fortschritte, stellt die Mobilitätsorganisation VCÖ fest. Während die Normverbrauchsabgabe für Klein-Lkw und Pick-ups gestrichen und der Pendlereuro verdreifacht wird, wird im Öffentlichen Verkehr, bei der Rad-Infrastruktur und der Elektro-Mobilität gespart. Während das Klimaticket massiv verteuert wird, bleiben die klimaschädlichen Förderungen, wie etwa die Steuerbegünstigung von Diesel, weiter bestehen.

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Grafik: Euro-Zeichen auf einem gelben Hintergrund

Weniger Steuern für Diesel-Transporter – ein teurer Rückschritt

Es ist geplant, mit 1. Juli 2025 für Lkw-Transporter der Klasse N1 mit Verbrennungsmotor die Normverbrauchsabgabe (NoVA) abzuschaffen. Seit Juli 2021 sind Elektro-Transporter von der NoVA befreit, um für Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, im Interesse des Gesundheits- und Umweltschutzes auf emissionsfreie Transporter umzusteigen. Der Anteil der Elektro-Transporter hat sich von zwei Prozent im Jahr 2020 auf neun Prozent im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Mit der NoVA-Befreiung für alle Transporter der Klasse N1 fällt dieser wirksame Anreiz weg.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash