Elektrifiziertes Spezialfahrzeug

Foto: Spezialfahrzeug der MA48, vor welchem drei Mitarbeiter stehen

Die MA 48 der Stadt Wien hat in einem Kooperationsprojekt Österreichs erstes vollelektrisches Müllsammelfahrzeug entwickelt. Seit Ende Mai 2019 wird das Fahrzeug im Echtbetrieb eingesetzt. Sowohl der Antrieb als auch die Müllverdichtung und Behälterentleerung funktionieren elektrisch, was neben den CO2-Emissionen auch den Lärm deutlich reduziert. Durch zwei Akkus mit einer Kapazität von 230 Kilowattstunden kann eine Reichweite von rund 100 Kilometern erzielt werden. Geladen wird ausschließlich Strom, der aus der Wiener Abfallwirtschaft gewonnen wird.

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Schwere E-Lkw sind praxistauglich – brauchen aber attraktivere Rahmenbedingungen

Der Trend geht auch im Straßengüterverkehr klar zum Elektromotor. Zahlreiche Unternehmen zeigen, dass schwere E-Lkw längst praxistauglich sind. Österreich liegt bei der Elektrifizierung schwerer Lkw derzeit im europäischen Vergleich unter den Top 10 mit 8,2 Prozent Anteil von E-Lkws an allen neuzugelassenen Lkw über 3,5 Tonnen. Spitzenreiter Island war kommt auf 30,5 Prozent, die Schweiz auf 26,3. Das Budget für Förderungen bleibt in Österreich jedoch absehbar knapp, der Kreis der Anspruchsberechtigten wird eingeschränkt. Was also tun, den Umstieg effektiv und trotz Budgetkrise zu unterstützen?

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash

VCÖ: Einseitige Erhöhung des Sachbezugs bei Elektro-Firmenwagen ist kontraproduktiv

VCÖ (Wien, am 5. Juni 2026) – Während für die private Nutzung von Elektro-Firmenwagen ab dem Jahr 2027 erstmals ein Sachbezug eingeführt wird, wird der bereits bestehende Sachbezug für Verbrenner-Firmenwagen nicht erhöht. Damit sinkt der Anreiz für die Anschaffung von Elektroautos als Firmenwagen, was für die Energie- und Klimaziele kontraproduktiv ist. Die Zahl der privat genutzten Firmenwagen hat sich seit dem Jahr 2014 auf rund 198.000 im Vorjahr fast verdoppelt, informiert der VCÖ. Der VCÖ fordert eine Erhöhung des Sachbezugs für Verbrenner-Firmenwagen im Ausmaß des neuen Sachbezugs für E-Pkw sowie die Abschaffung der Deckelung des Sachbezugs.

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