Erfolgsmodell regionales Parkraummanagement

Foto: Kurzparkzone, in welcher mehrere Kfz stehen

Seit dem Jahr 2018 setzen die Vorarlberger „plan-b“ Gemeinden Bregenz, Hard, Schwarzach und Wolfurt sowie Lustenau auf regional abgestimmtes Parkraummanagement. Dadurch sollen die innerorts knappen Pkw-Abstellflächen effizienter genutzt und gleichzeitig eine Verlagerung auf umweltverträgliche Verkehrsmittel forciert werden. Neben einer kostenfreien Kurzparkzone und gebührenpflichtigen Abstellflächen werden für Gemeindebedienstete „Ecopoints“ als Anreiz eingesetzt. Wer keinen Pkw-Abstellplatz in Anspruch nimmt, wird mit Bonuspunkten honoriert, die am Jahresende in Form von Gutscheinen ausbezahlt werden. Durch diese Maßnahmen hat sich der Auto-Anteil am Arbeitsweg der Gemeindebediensteten vom Jahr 2016 bis 2019 von 41 auf 24 Prozent reduziert, während der Fahrrad-Anteil von 38 auf 56 Prozent gestiegen ist.

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VCÖ: Beschlagnahme von Autos von Extremrasern ist zu begrüßen – Grenze ist aber zu hoch angesetzt

VCÖ (Wien, 26. Februar 2024) – Was in Dänemark und der Schweiz bereits passiert, wird ab 1. März auch in Österreich möglich: Autos von Extremrasern können beschlagnahmt und versteigert werden. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin eine wichtige abschreckende Wirkung. Extremraser sind eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aus Sicht des VCÖ zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind. Neben Maßnahmen gegen Raser ist es aber in Österreich auch nötig, das Bewusstsein zu schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind.

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Foto: Sarah Duit

Fairen Wettbewerb im Güterverkehr umsetzen

Der Straßengüterverkehr ist in Österreich für rund 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen des Verkehrs verantwortlich und verursacht zudem hohe externe Kosten. Schlechte Arbeitsbedingungen und Übertretungen von gesetzlichen Regelungen sind im Lkw-Verkehr verbreitet und verzerren die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern zusätzlich.

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