Frankreich ist Vorreiter bei Retrofitting

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Im Jahr 2020 hat Frankreich als erstes EU-Land einen gesetzlichen Rahmen für Retrofitting geschaffen. Hersteller von Umrüstsätzen müssen diese anhand eines umgebauten Prototyps genehmigen lassen und spezielle Einbaubetriebe für den Umbau schulen. Die Zulassung gilt nicht für einzelne Fahrzeuge, sondern ist für Fahrzeugtypen standardisiert. Seit dem Jahr 2023 unterstützt Frankreich die Umrüstung auch finanziell. Privatpersonen können Förderungen bis zu 5.000 Euro, Unternehmen bis zu 10.000 Euro pro Fahrzeug erhalten. Zusätzlich gibt es regionale Förderungen sowie Unterstützung für Werkstätten, um die Kapazitäten für den Umbau von Fahrzeugen auszubauen.

Quellen:

https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTEXT000041780558
https://www.transportenvironment.org/uploads/files/202306_E-retrofit_briefing.pdf
https://www.economie.gouv.fr/particuliers/prime-retrofit-vehicule
https://tolv-systems.com/actualite/retrofit-aides-paris-electrique

 

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VCÖ zu Kfz-Pickerl: Autos sollten ab sieben Jahren jährlich überprüft werden

VCÖ (Wien, 3. Dezember 2025) - Bei der §57a-Begutachtung wird die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs überprüft. Die Bundesregierung möchte die Intervalle für das "Pickerl" von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängern. Die Verlängerung des ersten Prüfintervalls von drei auf vier Jahre ist in Ordnung. Dass aber künftig jährliche Überprüfungen erst für Pkw, die älter als zehn Jahre sind, vorgeschrieben sind, ist aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Luftqualität problematisch.

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