Frankreich ist Vorreiter bei Retrofitting

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Im Jahr 2020 hat Frankreich als erstes EU-Land einen gesetzlichen Rahmen für Retrofitting geschaffen. Hersteller von Umrüstsätzen müssen diese anhand eines umgebauten Prototyps genehmigen lassen und spezielle Einbaubetriebe für den Umbau schulen. Die Zulassung gilt nicht für einzelne Fahrzeuge, sondern ist für Fahrzeugtypen standardisiert. Seit dem Jahr 2023 unterstützt Frankreich die Umrüstung auch finanziell. Privatpersonen können Förderungen bis zu 5.000 Euro, Unternehmen bis zu 10.000 Euro pro Fahrzeug erhalten. Zusätzlich gibt es regionale Förderungen sowie Unterstützung für Werkstätten, um die Kapazitäten für den Umbau von Fahrzeugen auszubauen.

Quellen:

https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTEXT000041780558
https://www.transportenvironment.org/uploads/files/202306_E-retrofit_briefing.pdf
https://www.economie.gouv.fr/particuliers/prime-retrofit-vehicule
https://tolv-systems.com/actualite/retrofit-aides-paris-electrique

 

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VCÖ: Verkehr ist vor allem wegen Reifenabrieb größter Verursacher von Mikroplastik

VCÖ (Wien, 31. Jänner 2024) – Der Verkehr ist der größte Verursacher von Mikroplastik, wie eine deutsche Studie zeigt. Der Abrieb von Reifen ist - unabhängig davon, ob Verbrennungs- oder Elektromotor - für große Mengen an Mikroplastik-Emissionen verantwortlich, macht die Mobilitätorganisation VCÖ aufmerksam. Mit Gewicht und Tempo nehmen die Abrieb-Emissionen zu. Der VCÖ fordert EU-Vorgaben zur Herstellung abriebarmer Reifen und für die Herstellung schlankerer Fahrzeugmodelle. Auch niedrigeres Tempolimit trägt zur Reduktion der Emissionen durch Reifen- und Bremsabrieb bei.

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VCÖ begrüßt StVO-Novelle: Gemeinden und Städten Umsetzung von Tempo 30 zu erleichtern erhöht die Verkehrssicherheit

VCÖ (Wien, 17. Jänner 2024) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die von der Bundesregierung heute vorgestellte Novelle der Straßenverkehrsordnung, die es Gemeinden und Städten erleichtern soll, Tempo 30 im Ort umzusetzen. Im Vorjahr kamen 95 Menschen bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet ums Leben. Der VCÖ weist darauf hin, dass Tempo 30 statt 50 den Anhalteweg halbiert, den Verkehrslärm reduziert und die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner erhöht. Die StVO-Novelle ermöglicht Gemeinden und Städten auch die Durchführung von Verkehrskontrollen, aber nur, wenn das jeweilige Bundesland dieses Recht der Gemeinde oder Stadt überträgt.

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