Frankreich: Verbot von Inland-Flügen entlang gut ausgebauter Bahnverbindungen

Frankreich hat einen ersten Schritt zur Reduzierung von Kurzstreckenflügen unternommen. Auf Strecken, die mit regelmäßig verkehrenden Direktzügen innerhalb von zweieinhalb Stunden befahren werden können, dürfen Airlines keine Inland-Flüge mehr anbieten. Ein entsprechendes Gesetz war Bedingung der Regierung Frankreichs als Gegenleistung für Staatshilfen an Air France-KLM während der Covid-19-Pandemie. Konkret betrifft dies im Moment drei Destinationen zwischen dem Flughafen Orly südlich von Paris nach Nantes, Bordeaux sowie Lyon. Durch eine Verbesserung der Zugverbindungen oder ein Anheben der zweieinhalbstündigen Zeitgrenze könnten in Zukunft noch weitere Inland-Flüge auf die Bahn verlagert werden.

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Verkehr in Europa

Geld für Klimaschutz. Kommentar von Ulla Rasmussen, VCÖ-Verkehrspolitik.

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AUA-Rettungspaket: Mehr Zug, weniger Flug

Licht und Schatten zeigt aus Sicht des VCÖ das präsentierte AUA-Rettungspaket. Einige Punkte sind auch für andere Staaten beispielgebend, wie etwa die Erhöhung der Flugabgabe für Kürzest-Flüge und die Vereinbarung mit der AUA, dass alle Flüge auf Strecken, auf der die Bahn eine Reisezeit von weniger als drei Stunden hat, auf die Schiene zu verlagern sind. Den im AUA-Rettungspaket enthaltenen ökologischen Kriterien müssen weitere Schritte folgen, um Urlaubs- und Geschäftsreisen auf Klimakurs zu bringen. Denn eines ist klar: Die UN-Klimaziele sind nur erreichbar, wenn der Flugverkehr deutlich unter dem Vor-Covid-19-Niveau bleibt.

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Grafik: VCÖ 2020