Verkehr in Europa

Geld für Klimaschutz

Von Ulla Rasmussen VCÖ-Verkehrspolitik

Mit dem „Next Generation EU-Investitionsplan“ will die Europäische Kommission die durch die Covid-19- Pandemie geschwächte Wirtschaft unterstützen und gleichzeitig einem klimaverträglicheren und digitalerem Wirtschaften auf die Sprünge helfen. Es soll ein „widerstandsfähiges, nachhaltiges und faires Europa“ werden. Das ist eine einmalige Chance mit großem Potenzial für klimaverträglichere Lösungen auch im Mobilitätsbereich. Um widerstandsfähig zu sein, müssen wir uns vom importierten Öl lösen und auf regionalere, erneuerbare Lösungen setzen. Wenn diese auch im Sinne des Naturschutzes nachhaltig sein sollen, ist es offensichtlich, dass Europa mit den Energiemengen für das Verkehrssystem sorgsam umgehen muss. Das ist der Fall, wenn vor allem auf öffentliche Verkehrsmittel, Schienengüterverkehr, viel mehr Radfahren und elektrische Antriebe im Personen- und Güterverkehr gesetzt wird. Es ist nicht überraschend, dass sich einige Stolpersteine in den Details verstecken. Denn was qualifiziert sich als klimaverträglich und was genau sind saubere Fahrzeuge, was ist saubere Energie? Die auf fossile Energien aufbauenden ökonomischen Interessen werden dafür kämpfen ihre Produkte auf dem Markt zu halten und so in vielen Fälle „stranded investments“ verursachen. Das gilt es zu verhindern, denn die Klimakrise ist so bedrohlich und ihre Lösung so dringend, dass wir das ganze Geld für wirklich wirksame Lösungen brauchen.

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E-Retrofitting ermöglicht die Umrüstung von Benzin- und Dieselfahrzeugen auf Elektro-Antrieb

In Frankreich gibt es seit dem Jahr 2020 ein Gesetz, das Bedingungen für die standardisierte Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-Elektro-Antrieb festlegt. Professionelle Anbieter können so ihre Umbausätze für konkrete Fahrzeug-Modelle als Prototypen behördlich genehmigen lassen. Erste Anbieter für dieses „E-Retrofitting“ sind inzwischen am Markt.

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Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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