Gent beendet Auto-Staus

Foto: Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum in Gent

Bis April 2017 herrschte in der belgischen Stadt Gent oft Stau. Die belastende Situation wurde mit einem weitreichenden Konzept verändert. Der Innenstadtbereich wurde in sechs Zonen gegliedert. Von außen oder aus einer anderen Zone kann mit dem Auto nur über eine Ringstraße eingefahren werden. Zusätzlich gibt es fünf autofreie Gebiete, wo die Einfahrt auch für Anrainerinnen und Anrainer und den Lieferverkehr nur mit einer Genehmigung erlaubt ist – die Kfz-Kennzeichen werden bei der Einfahrt digital erfasst und mit den hinterlegten Berechtigungen abgeglichen. Neben Gehenden, dürfen auch Radfahrende, Straßendienstfahrzeuge, der Öffentliche Verkehr und Taxis die Zonengrenzen überqueren. 35 Hektar in der Innenstadt sind schon seit dem Jahr 1997 Fußgängerzone. Die größte zusammenhängende Zone ist das historische Stadtzentrum, wo es auch einige völlig für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straßen gibt. 72 Prozent der Bevölkerung befürworteten die Ausweitung des autofreien Bereiches um weitere 15 Hektar. In den Jahren von 2012 bis 2018 ist der Anteil der Autos und Motorräder am Modal Split von 55 auf 39 Prozent gesunken, der des Radverkehrs von 22 auf 35 Prozent gestiegen. Ziel ist, dass der Pkw-Anteil bis zum Jahr 2030 auf 27 Prozent zurückgeht.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Verkehrsberuhigte Innenstädte

Der Lärm des Straßenverkehrs belastet in Wien und Österreichs Städten mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 750.000 Menschen, Verkehrsabgase sogar 1,4 Millionen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Die von der Bundesregierung präsentierte StVO-Novelle wird es Städten ab kommendem Jahr ermöglichen, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen einzuführen. Bei der am 23. Oktober 2025 online durchgeführten VCÖ-Fachveranstaltung wurden die Systeme in Bozen, Oslo und London vorgestellt.  

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Bild vom Fischmarkt in Oslo

VCÖ begrüßt Ermöglichung automationsunterstützter Zufahrtskontrolle durch StVO-Novelle

VCÖ (Wien, 16. Oktober 2025) – Der VCÖ begrüßt in einer ersten Reaktion die Ermöglichung der automatisationsunterstützten Zufahrtskontrolle, die von zahlreichen Städten für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gefordert wurde. Automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen gibt es international bereits in zahlreichen Städten. Die Helmpflicht für unter 14-Jährige für Elektro-Fahrräder und unter 16-Jährige bei E-Scooter ist  gut, wichtig ist aber für die Verkehrssicherheit, dass einerseits das Tempo bei E-Scooter wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 km/h gedrosselt wird und dass die zahlreichen Lücken im Radwegenetz rasch geschlossen werden. Zudem muss die Umsetzung der neuen Vorschriften für E-Scooter und für die zweirädigen Kleinkrafträder ohne Pedale im Sinne des Konsumentenschutzes mit entsprechend langen Übergangsfristen erfolgen.  

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