Gent beendet Auto-Staus

Foto: Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum in Gent

Bis April 2017 herrschte in der belgischen Stadt Gent oft Stau. Die belastende Situation wurde mit einem weitreichenden Konzept verändert. Der Innenstadtbereich wurde in sechs Zonen gegliedert. Von außen oder aus einer anderen Zone kann mit dem Auto nur über eine Ringstraße eingefahren werden. Zusätzlich gibt es fünf autofreie Gebiete, wo die Einfahrt auch für Anrainerinnen und Anrainer und den Lieferverkehr nur mit einer Genehmigung erlaubt ist – die Kfz-Kennzeichen werden bei der Einfahrt digital erfasst und mit den hinterlegten Berechtigungen abgeglichen. Neben Gehenden, dürfen auch Radfahrende, Straßendienstfahrzeuge, der Öffentliche Verkehr und Taxis die Zonengrenzen überqueren. 35 Hektar in der Innenstadt sind schon seit dem Jahr 1997 Fußgängerzone. Die größte zusammenhängende Zone ist das historische Stadtzentrum, wo es auch einige völlig für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straßen gibt. 72 Prozent der Bevölkerung befürworteten die Ausweitung des autofreien Bereiches um weitere 15 Hektar. In den Jahren von 2012 bis 2018 ist der Anteil der Autos und Motorräder am Modal Split von 55 auf 39 Prozent gesunken, der des Radverkehrs von 22 auf 35 Prozent gestiegen. Ziel ist, dass der Pkw-Anteil bis zum Jahr 2030 auf 27 Prozent zurückgeht.

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Wie beeinflusst der Kfz-Verkehr die städtische Hitzebelastung?

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Zahl der Hitze-Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius in Österreichs Städten mehr als verdoppelt. Hitze ist ein erhebliches Gesundheitsrisiko, insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen. Der Kfz-Verkehr trägt nicht nur indirekt durch den CO2-Ausstoß zur Hitzebelastung bei. Die Hitzebelastung wird durch die beim Fahren vom Motor erzeugte Abwärme, die Schadstoffemissionen und durch die für Straßen und Parkplätze mit Asphalt versiegelten Flächen verstärkt.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash

VCÖ: StVO-Novelle tritt am 1. Juli in Kraft – In Gemeinden und Städten wird Tempo 30 leichter umsetzbar

VCÖ (Wien, 30. Juni 2024) – Am Montag, dem 1. Juli, tritt die 35. StVO-Novelle in Kraft. Damit wird es leichter, in Gemeinden und Städten Tempo 30 umzusetzen. Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die StVO-Novelle als wichtigen Schritt für mehr Verkehrssicherheit für die Bevölkerung in den Gemeinden und Städten. Im Vorjahr kamen in Österreich bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet 95 Menschen ums Leben, 27.178 Menschen wurden verletzt. Tempo 30 statt 50 halbiert den Anhalteweg, reduziert die Anzahl und die Schwere der Unfälle, stellt der VCÖ fest.

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