Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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VCÖ: Großes Potenzial des Radverkehrs in Österreich wird viel zu wenig genutzt

VCÖ (Wien, 2. Juni 2026) – Vier von zehn Autofahrten sind kürzer als fünf Kilometer und damit in Radfahrdistanz. Zwei Drittel von Österreichs Haushalten haben mindestens ein funktionstüchtiges Fahrrad. In Vorarlberg legt die Bevölkerung bereits 22 Prozent ihrer Alltagswege mit dem Rad zurück, österreichweit sind es weniger als zehn Prozent. Das Potenzial für mehr Radverkehr ist in Österreich groß und wird bei weitem nicht ausgeschöpft, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ anlässlich des Welttags des Fahrrads am 3. Juni aufmerksam. Der VCÖ fordert eine österreichweite Rad-Infrastrukturoffensive sowie in Gemeinden und Städten sichere Bedingungen zum Radfahren durch mehr Verkehrsberuhigung und mehr Tempo 30 statt 50.

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Foto: Lächelnde Person auf Fahrrad. Im Hintergrund ist ein Markt zu sehen.