Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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VCÖ zu langfristigen Auswirkungen der Pandemie: Mehr Radverkehr, mehr Homeoffice

VCÖ (Wien, 24. Februar 2025) - Die Covid-19 Pandemie hatte kurzfristig starke Auswirkungen auf die Mobilität. Fünf Jahre nach Ausbruch der Pandemie gibt es als langfristige Auswirkungen auf die Mobilität eine Zunahme des Radverkehrs und mehr Homeoffice, stellt die Mobilitätsorganisation VCÖ fest. Der Autoverkehr war im Vorjahr auf dem Niveau wie vor der Pandemie, der Schienenverkehr übertraf bereits im Jahr 2023 das Vor-Pandemie Niveau. Um den Trend zum Rad und das Potenzial von Elektro-Fahrrädern im Alltag bestmöglich nutzen zu können, braucht es in Österreich eine Radinfrastruktur-Offensive, betont der VCÖ.

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Foto: Mobilitätsagentur