Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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VCÖ: Durch Koralmbahn großes Potenzial für verstärkten Umstieg vom Auto auf die Bahn

VCÖ (Wien, 11. Dezember 2025) - Die Reisezeit ist ein zentraler Faktor bei der Verkehrsmittelwahl. Mit der Eröffnung der Koralmbahn werden in der Steiermark und Kärnten zahlreiche Fahrzeiten verkürzt, ebenso Fahrten etwa von Wien oder Wiener Neustadt nach Kärnten. Das Potenzial für einen verstärkten Umstieg vom Auto auf die Bahn ist groß, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Vor allem im Pendelverkehr können damit Staus und Unfälle vermieden werden. Unternehmen können ihre Beschäftigten mit einem Öffi-Jobticket beim Umstieg zusätzlich unterstützen.

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©ÖBB/isochrom

Rückbau von Straßen als Chance

Viele Straßen sind überdimensioniert und nicht mehr zeitgemäß. Ihre Sanierungen können dazu genützt werden, neue Rad- und Gehwege anzulegen oder Flächen zu entsiegeln. Viele Gemeinden in Österreich setzen das bereits um.

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