Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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Nachhaltige Mobilität als Wirtschaftsfaktor

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VCÖ: Nach S-LINK-Aus Öffentlichen Verkehr im Raum Salzburg rasch und umfassend verbessern

VCÖ (Wien, 11. November 2024) - Die Bevölkerung hat sich gestern bei der Befragung mit 53,2 Prozent gegen den S-LINK ausgesprochen. Um die Staus sowie die Verkehrsbelastung für die Bevölkerung zu reduzieren, sind im Ballungsraum Salzburg nun andere Maßnahmen nötig, die das öffentliche Verkehrsangebot und die Alternativen zum Pkw verbessern, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Es braucht in der Stadt Salzburg rasch Intervallverdichtungen bei den Bussen sowie deutlich mehr Busspuren, häufigere Stadt-Umland Verbindungen auf der Schiene und auch mit Schnellbus-Linien sowie Radschnellverbindungen ist die Verkehrssituation zu verbessern. Zudem ist sowohl von den Unternehmen als auch von Freizeiteinrichtungen Mobilitätsmanagement umzusetzen.

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Foto: Salzburg AG