Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

Zurück zur Übersicht

Fahrgast-Check: Viele Haltestellen mit Mängeln

Busse erbringen fast zwei Drittel der Angebotskilometer im Öffentlichen Verkehr Österreichs, Millionen Fahrgäste sind jährlich damit unterwegs. Viele von ihnen warten auf ihr Fahrzeug an einem nackten Schild am Straßenrand: ohne Dach, ohne Sitzgelegenheit, manchmal nicht barrierefrei und viel zu oft ohne gesicherten Weg über die Fahrbahn. Die VCÖ-Initiative „Haltestellen im Fahrgast-Check“ hat im Frühjahr 2026 erstmals landesweit erfasst, wie es um die Bushaltestellen in Österreich steht. Das Ergebnis ist eindeutig – und der Handlungsbedarf groß.

Mehr dazu
Foto: Spencer Imbrock, unsplash