Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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Nahversorgung im Ort stärken, Lebensqualität erhöhen

Das Potenzial durch die Förderung des Gehens und Radfahrens die Orte zu beleben, ist in ganz Österreich groß. Die Mobilitätserhebungen zeigen, dass auch in kleineren Gemeinden jeder fünfte Alltagsweg in Gehdistanz ist. Die Hälfte der Alltagswege ist kürzer als fünf Kilometer, eine Distanz, die gut mit dem Fahrrad gefahren werden kann. Gemeinden und Städte, die im Ort gute Bedingungen zum Radfahren schaffen, werden von der Bevölkerung mit mehr Radverkehr belohnt.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash

Active mobility as a feeder to public transport

Most passengers use active mobility for the first and last mile of their public transport journeys. An attractive environment for walking, riding a scooter or cycling significantly increases acceptable travel distances. All stops and stations should be easily accessible and safe for users to maximise the potential of public transport.

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