Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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Aktive Mobilität als Zubringer zum Öffentlichen Verkehr

Der Großteil der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln startet oder endet mit aktiver Mobilität. Ein attraktives Umfeld für Gehen, Roller- oder Radfahren erhöht die akzeptierte Wegelänge wesentlich. Damit das Potenzial des Öffentlichen Verkehrs besser ausgeschöpft wird, sollen alle Haltestellen und Bahnhöfe sicher und barrierefrei erreichbar sein.

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Radgarage an einem Bahnhof, am Gleis fährt ein Zug durch

Überwiegend elektrisch: Carsharing am Land

Carsharing funktioniert auch in ländlichen Regionen. Zentral dabei sind eine gute Einbindung in den Öffentlichen Verkehr und die Zusammenarbeit mit lokalen Playern. Der Anteil an Elektroautos ist überraschend hoch.

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