Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

Zurück zur Übersicht

Aus der Praxis - Reinhard Wöhrenschimmel

Verstärktes Teilen von Fahrzeugen leistet einen Beitrag zur Mobilitätswende

Mehr dazu

VCÖ-Magazin 2024-02 Carsharing spart Platz, Geld und Ressourcen

Sharing-Angebote gibt es in immer mehr Städten und Gemeinden. Nutzerinnen und Nutzer schätzen die geringen Kosten und die Vorteile für die Umwelt. Tatsächlich reduziert die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen den Energie- und Platzbedarf des Verkehrs.

Mehr dazu