Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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VCÖ: Hälfte des Schienengüterverkehrs in der EU ist grenzüberschreitend, in Österreich sogar 80 Prozent

VCÖ (Wien, 14. März 2024) – Während im Schienengüterverkehr grenzüberschreitende Transporte in Europa einen sehr hohen Anteil haben, ist dieser im Personenverkehr niedrig, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. In Österreich beträgt der Anteil internationaler Fahrten an der Verkehrsleistung im Schienengüterverkehr sogar 80 Prozent. Tenor bei der heutigen VCÖ-Fachkonferenz: Es braucht im Schienenverkehr mehr europäisches Denken und Handeln. Der verstärkte Ausbau der Schieneninfrastruktur, die Beseitigung nationaler Hürden sowie ein einfaches Planen und Buchen von internationalen Bahnreisen in Europa, sind zentrale Aufgaben für die künftige EU-Kommission, für das EU-Parlament und auch für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ.

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Foto: Sarah Duit