Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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VCÖ: Im Vorjahr passierten 18 von 32 tödlichen Radverkehrsunfällen im Ortsgebiet

VCÖ (Wien, am 2. Juni 2025) – Im Vorjahr passierten in Österreich 18 der 32 tödlichen Verkehrsunfälle von Radfahrerinnen und Radfahrer im Ortsgebiet, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ am Vortag des Welt-Fahrradtags aufmerksam. Davon war jedes dritte Todesopfer älter als 65 Jahre. Der VCÖ weist darauf hin, dass Gemeinden und Städte mit mehr Tempo 30 statt 50 die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich erhöhen können. Gleichzeitig ist Tempo 30 eine sehr kostengünstige Maßnahme.

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