Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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Kleinstädtisches Sharing-Angebot aus einer Hand

Die steirische Kleinstadt Weiz bietet mit WeizBike und E-Carsharing auf einer Plattform gebündelt zwei Sharing-Systeme an. Nutzerinnen und Nutzer können nach einmaliger Registrierung an 14 Standorten – davon einer in der Nachbargemeinde St. Ruprecht an der Raab – 60 Fahrräder und 80 E-Bikes ausleihen. Für Carsharing stehen drei E-Autos zur Verfügung.

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Bild eines Carsharing-Autos

Rufbussystem und Linienverkehr gemeinsam planen

Unter dem Namen VOR Flex Mostviertel West betreibt der Verkehrsverbund Ost-Region seit Juli 2023 in 13 Gemeinden im niederösterreichischen Bezirk Amstetten ein flexibles Mobilitätsangebot mit fünf batterie-elektrischen Kleinbussen. Fahrgäste können an 400 Sammelstellen ein- und aussteigen, auch an den Haltestellen der regionalen Linienbusse.

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Bild eines Rufbusses