Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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VCÖ begrüßt Verkehrsberuhigung und Neugestaltung der Äußeren Mariahilfer Straße

VCÖ (Wien, 8. November 2023) – Die Äußere Mariahilfer Straße wird neu gestaltet und verkehrsberuhigt. Die Mobilitätsorganisation VCÖ – Mobilität mit Zukunft begrüßt die geplanten breiteren Gehwege, den baulich getrennten Radweg und die eigenen Gleiskörper für die Straßenbahnen. Dass es mehr Bäume und mehr kühlendes Grün geben wird ist nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Erderhitzung essentiell, betont der VCÖ.

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Foto: Sarah Duit

Kleinstädtisches Sharing-Angebot aus einer Hand

Die steirische Kleinstadt Weiz bietet mit WeizBike und E-Carsharing auf einer Plattform gebündelt zwei Sharing-Systeme an. Nutzerinnen und Nutzer können nach einmaliger Registrierung an 14 Standorten – davon einer in der Nachbargemeinde St. Ruprecht an der Raab – 60 Fahrräder und 80 E-Bikes ausleihen. Für Carsharing stehen drei E-Autos zur Verfügung.

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Bild eines Carsharing-Autos