Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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Rufbussystem und Linienverkehr gemeinsam planen

Unter dem Namen VOR Flex Mostviertel West betreibt der Verkehrsverbund Ost-Region seit Juli 2023 in 13 Gemeinden im niederösterreichischen Bezirk Amstetten ein flexibles Mobilitätsangebot mit fünf batterie-elektrischen Kleinbussen. Fahrgäste können an 400 Sammelstellen ein- und aussteigen, auch an den Haltestellen der regionalen Linienbusse.

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Bild eines Rufbusses

Gutes Regionalbahn-Angebot schafft Nachfrage

Die Vinschgaubahn verläuft über 60 Kilometer zwischen Meran und Mals in Südtirol. Im Jahr 1990 von den italienischen Staatsbahnen aufgrund zu geringer Fahrgastzahlen nach 84 Jahren Betrieb stillgelegt, nahm die Vinschgaubahn nach einer umfassenden Streckensanierung Im Jahr 2005 den Personenverkehr wieder auf – seither erfolgreich betrieben vom Land Südtirol.

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Bild einer Straßenbahn