Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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Mobilitätszentrale für den Pongau

Im Jahr 2001 gründeten die 25 Gemeinden des Pongaus in Salzburg die Mobilitätszentrale „Mobilito“. Das Kundencenter am Bahnhof Bischofshofen bietet persönliches Service mit Ticketverkauf für Bahn und Bus, Carsharing in Kooperation mit ÖBB Rail & Drive sowie ein Reisebüro. Mobilito koordiniert und bestellt zudem den Pongau-Takt, das regionale Netz aus 20 Buslinien und drei Taxilinien mit insgesamt rund 740.000 Fahrplankilometern pro Jahr.

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Bild der Mobilitätszentrale "Mobilito"

Bahnhof Lienz als Mobilitätsdrehscheibe für Osttirol

Der Bahnhof Lienz wurde in den Jahren 2019 bis 2022 zu einem Mobilitätszentrum für die Region umgestaltet. Dank einer barrierefreien Unterführung für Gehende und Radfahrende sowie einer neuen Brücke über die Drau in den südlichen Teil von Lienz hat sich die Erreichbarkeit des Bahnhofs erheblich verbessert.

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Bild des Bahnhofs von Lienz