Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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Gemeindeübergreifende Angebotsplanung

Nachdem die Regionalbahn Schweinbarther Kreuz Ende 2019 eingestellt wurde, gründeten die elf betroffenen Gemeinden und das Land Niederösterreich das Projekt „Mobility.Lab“  Es bietet unter anderem E-Buslinien, Fahrradboxen und E-Carsharing. Für 2023 ist außerdem das Projekt „Lisa.Tulln“ angesetzt.

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Wo ein Wille, da ein Radweg

Im Jahr 2010 traf die neue Stadtregierung in Utrecht eine verkehrspolitische Grundsatzentscheidung: Gehen und Radfahren haben Priorität.

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Foto: Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof Utrecht