Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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VCÖ: Investitionen in die Rad-Infrastruktur sind in Österreich zu verdreifachen

VCÖ (Wien, 6. Juli 2022) – Die StVO-Novelle, die heute im Nationalrat beschlossen wird, ist ein längst überfälliger Schritt, betont der VCÖ. Als nächsten Schritt braucht es eine umfassende Infrastrukturoffensive für den Radverkehr, betont der VCÖ. In Österreichs Städten und noch viel mehr in den Regionen gibt es im Radwegenetz große Lücken. Der VCÖ weist darauf hin, dass seit dem Jahr 2018 die jeweilige Bundesregierung die Verdoppelung des Radverkehr-Anteils auf 13 Prozent zum Ziel hat. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Investitionen von Bund, Bundesländern und Städten in die Rad-Infrastruktur von derzeit insgesamt rund 170 Millionen Euro pro Jahr auf zumindest 600 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen, betont der VCÖ.

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Foto: Sarah Duit

Aus der Praxis - Hermann Weiß

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