Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

Zurück zur Übersicht

VCÖ-Magazin 2022-04 Gut öffentlich mobil - in allen Regionen Österreichs

Auto-Abhängigkeit ist teuer, energieintensiv und klimaschädlich. Ein öffentlich zugängliches Mobilitätsangebot und gut ausgebaute Infrastruktur für Gehen und Radfahren machen unabhängig und sind ein zentraler Schritt zur Verkehrswende.

Mehr dazu

Gesellschaftliche Vielfalt im Verkehrssystem

Die Planung von Mobilitätsangeboten und Infrastruktur orientiert sich meist an einer fiktiven durchschnittlichen Person, die weitgehend einem gesunden Mann mit klassischen Vollzeit-Arbeitszeiten entspricht. Dabei sind die Ansprüche an die Mobilität genauso vielfältig wie die Gesellschaft, wie diese VCÖ-Publikation mit Daten, Fakten und konkreten Beispielen zeigt.

Mehr dazu