Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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VCÖ zum Welttag des Fahrrads: Österreich hat beim Radverkehr im internationalen Vergleich großen Aufholbedarf

VCÖ (Wien, 2. Juni 2022) – Jährlich 300 Millionen Euro sparen sich die Österreicherinnen und Österreicher, weil sie Strecken mit dem Fahrrad statt mit dem Auto fahren. Die Ersparnis könnte deutlich höher sein, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten hat Österreich sowohl bei der Rad-Infrastruktur als auch bei den rechtlichen Regelungen großen Aufholbedarf. Die Infrastruktur weist vielerorts große Mängel auf, gesetzliche Regelungen, die in anderen Staaten schon längst gang und gäbe sind, sind in Österreich noch immer nicht umgesetzt beziehungsweise werden blockiert. Der VCÖ fordert die rasche Umsetzung der StVO-Novelle, Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet und eine Infrastrukturoffensive für den Radverkehr sowohl in Städten als auch in den Regionen.

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Foto: Sarah Duit

VCÖ: StVO-Novelle bringt Verbesserungen und mehr Sicherheit für aktive Mobilität – „Längst überfälliger Schritt“

VCÖ (Wien, 29. April 2022) – Rund 4,8 Millionen Österreicherinnen und Österreicher nutzen das Fahrrad zumindest gelegentlich als Verkehrsmittel, davon 2,3 Millionen häufig, weist der VCÖ auf Daten der Statistik Austria hin. Für sie bringt die heute präsentierte StVO-Novelle Verbesserungen und mehr Sicherheit, durch den klar definierten Mindestabstand für Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden, den Grünpfeil für das Rechtsabbiegen und die verstärkte Öffnung von Einbahnen für das Radfahren. Positiv sind zudem die Verbesserungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, betont der VCÖ, wie fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen, mehr Sicherheit bei Haltestellen und Erleichterungen für die Einführung von Schulstraßen.

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Foto: Sarah Duit