Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

Zurück zur Übersicht

Kommentar - Vom Klimaticket zur Mobilitätskarte

Vom Klimaticket zur Mobilitätskarte - Kommentar von Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik.

Mehr dazu

Infrastrukturen für die Verkehrswende

Die VCÖ-Publikation widmet sich dem Thema des Aus-, Um- und Rückbaus von Verkehrsinfrastrukturen für eine klimafitte Zukunft. Rund 30 Prozent der Treibhausgas-Emissionen Österreichs verursacht der Verkehr. Infrastrukturen benötigen lange Zeiträume vom Beginn der Planung über die Errichtung bis zu ihrer Nutzung. Damit Österreich bis zum Jahr 2040 klimaneutral sein kann, ist heute in Infrastrukturen für klimaverträgliche Mobilität, wie Öffentlicher Verkehr, Radfahren und Gehen sowie in die Energieinfrastruktur für E-Mobilität zu investieren.

Mehr dazu