Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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Schweiz plant nationale Dateninfrastruktur für Mobilität

Mit NaDIM soll in der Schweiz bis zum Jahr 2024 eine Dateninfrastruktur geschaffen werden, die die Datenbanken verschiedener Mobilitätsangebote miteinander verknüpft.

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Grafik: Screenshot einer Website, welche die besten Verbindungen sowie die Preise auf der Strecke Rot am See - Zürich Hauptbahnhof anzeigt.

In Luxemburg ist ein multimodaler Korridor geplant

In Luxemburg soll bis zum Jahr 2030 ein zehn Kilometer langer multimodaler Korridor gebaut werden, der die dicht besiedelte Region Süden mit dem Ballungsraum der Stadt Luxemburg verbindet.

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Grafik: Multimodaler Korridor in Luxemburg. Man sieht eine Straße, einen breiten Radweg, Bahngleise und Grünflächen.