Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

Zurück zur Übersicht

Zeit im Zug ist Arbeitszeit

Um für Beschäftigte das Pendeln im Öffentlichen Verkehr attraktiver zu gestalten, geht die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt seit dem Jahr 2020 einen neuen Weg.

Mehr dazu
Foto: Fünf Personen gehen auf den Eingang der Universität Klagenfurt zu

Fahrradstraßen in Amsterdam

In Amsterdam wurde um das historische Zentrum der sogenannte „Binnenring“ errichtet.

Mehr dazu
Grafik: Darstellung einer verkehrsberuhigten Straße in Amsterdam, auf welcher sich Straßenbahngleise und breite Radwege befinden