Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Bild eines Fahrrads

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen. Alltagsnetze sollen direkte Verbindungen zwischen Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Geschäften, Haltestellen und öffentlichen Einrichtungen bieten, einen homogenen Ausbaustandard aufweisen und sicher sein. Bei Freizeitnetzen steht die Erholungswirkung der Wege im Vordergrund. Der Bund selbst will eigene Good Practice- Radwege als Vorbilder errichten. Die Radwegpläne der Kantone sind durch die Kommunen rechtsverbindlich bis Ende 2042 umzusetzen. Eine wesentliche Verbesserung ist die Definition von Radwegnetzen als durchgehende und zusammenhängende Verkehrswege. So wird sichergestellt, dass es zu keinen Lücken im Netz kommt. Das Gesetz verlangt jedoch nicht die Planung und Errichtung von Schnellradwegen.

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Zukunft des Öffentlichen Verkehrs

Auch am Öffentlichen Verkehr, als wesentlichem Bestandteil des Alltags, gehen Krisen wie die Covid-19-Pandemie nicht vorüber. Er kann aber auch zu deren Lösung beitragen, indem hier Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft gesetzt werden und gegen die Klimakrise investiert wird.

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Foto:  ÖBB/Michael Fritscher

Den Raum neu verteilen

Entlang der Straßen abgestellte Autos sowie Staus, die Busse und Straßenbahnen behindern, sind ein gravierendes Mobilitätsproblem. Klimawandel und Covid-19- Pandemie ändern den Anspruch an den Lebensraum vor der Haustür. Städte verwenden den knappen öffentlichen Raum neu.

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