In Brüssel wird Gehen wichtig

Foto: Fußgängerzonen in Brüssel

Über ein Jahrhundert lang lag in Brüssel der verkehrsplanerische Fokus auf dem Schnell- und Kfz-Verkehr. In den Jahren 1911 bis 1954 wurde durch eine sechs-gleisige Tunnelstrecke zwischen dem Nord- und Südbahnhof eine Schneise in die Stadtstruktur geschlagen, ab den 1950er-Jahren wurden Kfz-Straßen massiv ausgebaut. Schon im Jahr 1870 wurde der Fluss Senne überwölbt und der Boulevard Anspach angelegt, der später zur innerstädtischen Hauptachse für den Autoverkehr wurde. Im Jahr 2012 inszenierte der Philosoph Philippe Van Parijs ein nicht genehmigtes Picknick auf dem Börseplatz, einer zentralen Kreuzung am Boulevard Anspach. Als Folge dieses heftig diskutierten Projekts wurde im Herbst 2012 von der Stadtregierung beschlossen, die drei wichtigsten Plätze am Boulevard autofrei zu gestalten. Im Jahr 2015 begann die Umgestaltung zur Fußgängerzone. 85 Prozent der Kaufleute sprachen sich für die Fußgängerzone aus. Ab dem Jahr 2020 verbindet der Boulevard Anspach die verkehrsberuhigten Straßen der angrenzenden Stadtteile zu einer der größten Fußgängerzonen Europas.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Verkehrsberuhigte Innenstädte

Der Lärm des Straßenverkehrs belastet in Wien und Österreichs Städten mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 750.000 Menschen, Verkehrsabgase sogar 1,4 Millionen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Die von der Bundesregierung präsentierte StVO-Novelle wird es Städten ab kommendem Jahr ermöglichen, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen einzuführen. Bei der am 23. Oktober 2025 online durchgeführten VCÖ-Fachveranstaltung wurden die Systeme in Bozen, Oslo und London vorgestellt.  

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Bild vom Fischmarkt in Oslo

VCÖ begrüßt Ermöglichung automationsunterstützter Zufahrtskontrolle durch StVO-Novelle

VCÖ (Wien, 16. Oktober 2025) – Der VCÖ begrüßt in einer ersten Reaktion die Ermöglichung der automatisationsunterstützten Zufahrtskontrolle, die von zahlreichen Städten für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gefordert wurde. Automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen gibt es international bereits in zahlreichen Städten. Die Helmpflicht für unter 14-Jährige für Elektro-Fahrräder und unter 16-Jährige bei E-Scooter ist  gut, wichtig ist aber für die Verkehrssicherheit, dass einerseits das Tempo bei E-Scooter wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 km/h gedrosselt wird und dass die zahlreichen Lücken im Radwegenetz rasch geschlossen werden. Zudem muss die Umsetzung der neuen Vorschriften für E-Scooter und für die zweirädigen Kleinkrafträder ohne Pedale im Sinne des Konsumentenschutzes mit entsprechend langen Übergangsfristen erfolgen.  

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