Klimaneutrale Mobilität braucht Energie

Von Ulla Rasmussen VCÖ-Verkehrspolitik

Die Europäische Union soll im Jahr 2050 klimaneutral sein, Österreich schon im Jahr 2040. Das hat natürlich Signalwirkung für den Verkehrssektor, der weit davon entfernt ist, klimaneutral und unabhängig vom Erdöl zu sein. Einige Großstädte haben das Ziel zu ihrem gemacht. So will Kopenhagen schon im Jahr 2025 klimaneutral sein, Oslo und Zürich im Jahr 2030. Paris will bis zum Jahr 2024 die Mobilität ohne Diesel betreiben und bis 2030 auch ohne Benzin. Großstädte haben gute Voraussetzungen, um die klimaneutrale Mobilitätswende voranzutreiben. Die wachsende Anzahl an zu befördernden Menschen macht U-Bahn und Straßenbahn sowie aktive Mobilität unumgänglich. Es ist wegen des begrenzten Platzes schlicht unmöglich, auf Automobilität zu setzen, egal ob fossil angetrieben oder nicht. Was nicht vergessen werden darf: Klimaneutrale Mobilität braucht erneuerbare Energien. Auch für die städtische Mobilität ist der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen notwendig. Die Erzeugung muss nicht in der Stadt sein, die Stadt soll sich aber darum kümmern.

>> Ihre Meinung dazu an ulla.rasmussen@vcoe.at

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VCÖ: In Wien wurde heuer im 1. Quartal neuer Radfahr-Rekord erreicht

VCÖ (Wien, 24. April 2023) – Der Radverkehr ist heuer in Wien erneut gestiegen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. An den 13 Zählstellen, die bereits in den vergangenen fünf Jahren bestanden, wurde im 1. Quartal mit 1,56 Millionen Radfahrerinnen und Radfahrer eine neuer Höchstwert erreicht. Gegenüber dem 1. Quartal 2022 nahm der Radverkehr um 4,3 Prozent zu. Nun beginnt die Zeit, in der traditionell besonders viele Wienerinnen und Wiener ihre Alltagswege mit dem Fahrrad gesund und klimafreundlich zurücklegen. Der VCÖ spricht sich daher dafür aus, dort, wo Radwege zu eng werden und es möglich ist, eine Kfz-Fahrbahn temporär für den Radverkehr umzuwidmen.

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Foto: Bezirksvertretung 6. Bezirk

E-Retrofitting ermöglicht die Umrüstung von Benzin- und Dieselfahrzeugen auf Elektro-Antrieb

In Frankreich gibt es seit dem Jahr 2020 ein Gesetz, das Bedingungen für die standardisierte Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-Elektro-Antrieb festlegt. Professionelle Anbieter können so ihre Umbausätze für konkrete Fahrzeug-Modelle als Prototypen behördlich genehmigen lassen. Erste Anbieter für dieses „E-Retrofitting“ sind inzwischen am Markt.

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