Klimaneutrale Mobilität braucht Energie

Von Ulla Rasmussen VCÖ-Verkehrspolitik

Die Europäische Union soll im Jahr 2050 klimaneutral sein, Österreich schon im Jahr 2040. Das hat natürlich Signalwirkung für den Verkehrssektor, der weit davon entfernt ist, klimaneutral und unabhängig vom Erdöl zu sein. Einige Großstädte haben das Ziel zu ihrem gemacht. So will Kopenhagen schon im Jahr 2025 klimaneutral sein, Oslo und Zürich im Jahr 2030. Paris will bis zum Jahr 2024 die Mobilität ohne Diesel betreiben und bis 2030 auch ohne Benzin. Großstädte haben gute Voraussetzungen, um die klimaneutrale Mobilitätswende voranzutreiben. Die wachsende Anzahl an zu befördernden Menschen macht U-Bahn und Straßenbahn sowie aktive Mobilität unumgänglich. Es ist wegen des begrenzten Platzes schlicht unmöglich, auf Automobilität zu setzen, egal ob fossil angetrieben oder nicht. Was nicht vergessen werden darf: Klimaneutrale Mobilität braucht erneuerbare Energien. Auch für die städtische Mobilität ist der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen notwendig. Die Erzeugung muss nicht in der Stadt sein, die Stadt soll sich aber darum kümmern.

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VCÖ-Factsheet: Güterverkehr auf Klimakurs bringen

Der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen – vor allem auf der Straße. Damit verbunden sind Umweltbelastungen und externe Kosten für die Gesellschaft. Um die EU-Klimaziele zu erreichen, muss der Güterverkehr rasch auf Klimakurs gebracht werden.

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Illustration: Manuela Tippl

VCÖ-World Café: Arbeitswege auf Klimakurs bringen

Österreich braucht mehr betriebliches Mobilitätsmanagement. Das war ein zentrales Ergebnis des ersten virtuellen VCÖ-World Cafés, das der VCÖ in Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien, Traktionssysteme Austria und dem Verkehrsverbund Ost-Region am 9. Juni 2020 durchführte. Mehr als 70 Fachleute aus ganz Österreich und darüber hinaus diskutierten über Herausforderungen, Lösungen und Good-Practice-Beispiele in der Umsetzung von betrieblichem Mobilitätsmanagement und gingen auch der Frage nach, welche Rahmenbedingungen dafür notwendig sind.

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(c) VCÖ