Klimaneutrale Mobilität braucht Energie

Von Ulla Rasmussen VCÖ-Verkehrspolitik

Die Europäische Union soll im Jahr 2050 klimaneutral sein, Österreich schon im Jahr 2040. Das hat natürlich Signalwirkung für den Verkehrssektor, der weit davon entfernt ist, klimaneutral und unabhängig vom Erdöl zu sein. Einige Großstädte haben das Ziel zu ihrem gemacht. So will Kopenhagen schon im Jahr 2025 klimaneutral sein, Oslo und Zürich im Jahr 2030. Paris will bis zum Jahr 2024 die Mobilität ohne Diesel betreiben und bis 2030 auch ohne Benzin. Großstädte haben gute Voraussetzungen, um die klimaneutrale Mobilitätswende voranzutreiben. Die wachsende Anzahl an zu befördernden Menschen macht U-Bahn und Straßenbahn sowie aktive Mobilität unumgänglich. Es ist wegen des begrenzten Platzes schlicht unmöglich, auf Automobilität zu setzen, egal ob fossil angetrieben oder nicht. Was nicht vergessen werden darf: Klimaneutrale Mobilität braucht erneuerbare Energien. Auch für die städtische Mobilität ist der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen notwendig. Die Erzeugung muss nicht in der Stadt sein, die Stadt soll sich aber darum kümmern.

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VCÖ-Factsheet: Klimakrise nur mit wenig Flugverkehr zu bewältigen

Der Flugverkehr hat bis zu Beginn des Jahres 2020 stark zugenommen und ist im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln besonders klimaschädlich. Dennoch wird Flugverkehr in der EU und in Österreich stark subventioniert. Um die Erderhitzung bremsen zu können, ist der Flugverkehr auf ein ökologisch verträgliches Maß zu begrenzen.

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Ökosoziale Steuerreform: Wann, wenn nicht jetzt?

Wir erleben den größten wirtschaftlichen Strukturbruch seit Jahrzehnten. Die finanzielle Unterstützung seitens der Öffentlichen Hand ist bereits jetzt mehr als doppelt so groß, wie nach der Finanzkrise 2008-2009. Weitere Konjunkturbelebungsmaßnahmen sind absehbar. Wann, wenn nicht jetzt, sind zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu setzen? Ein Baustein dieser Rahmenbedingungen ist die vereinbarte ökosoziale Steuerreform. Im Bereich Verkehr wird an Teil 1 (Flugticketabgabe, NoVA, Lkw-Maut, Dienstwagen-Privileg, Pendelpauschale und Tanktourismus) bereits gearbeitet. Im Sinne der Planungssicherheit sollte auch der für das Jahr 2022 angekündigte Teil 2 der ökosozialen Steuerreform vorgezogen werden – der beinhaltet die Umsetzung einer CO2-Bepreisung. Österreich muss dabei das Rad nicht neu erfinden, den Praxistest haben zahlreiche andere Staaten bereits erfolgreich bestanden.

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