Kommentar - Geht nicht? Da geht noch mehr!

Von Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Gehen und Radfahren sind echte Win-Win-Win-Fortbewegungsmittel: gut für die Gesundheit, nutzbringend für die Gesellschaft und absolut klimaverträglich. Die Covid-19-Pandemie hat noch zwei weitere Aspekte gezeigt. Erstens: Geht nicht, gibt’s nicht mehr. Die Politik hat ihre Handlungsfähigkeit bei entsprechendem Willen eindrücklich unter Beweis gestellt. Zweitens: Aktive Mobilität braucht mehr Platz, bekommt aber derzeit zu wenig und ist zudem ordnungspolitisch eingeschränkt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält zahlreiche unzeitgemäße Einschränkungen. So dürfen Gehende selbst auf Gehsteigen nicht unbegründet stehenbleiben und beim Überqueren der Straße niemanden behindern oder gefährden – was absurd anmutet, da von Gehenden de facto kaum Gefahr ausgehen kann. Eine weitere Benachteiligung betrifft das Abstellen von Privat- Pkw auf öffentlichen Flächen. Was noch vor 100 Jahren verboten war, wird heute als selbstverständlich angesehen. Aber ist es „normal“, Privatgegenstände für rund einen Euro monatlich pro Quadratmeter in bester Lage auf öffentlicher Fläche abstellen zu dürfen? Genau das ist derzeit der Fall – wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt. Auch wenn Sie mehr bezahlen würden, Liegestuhl, Tischtennistisch und Planschbecken aufzustellen ist verboten. Aktive Mobilität war für Jahrzehnte keine ernstgenommene Form der Mobilität. Das hat sich geändert und muss sich jetzt auch in den infrastrukturellen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen widerspiegeln. Denn „Geht nicht“, gibt’s nicht mehr. Im Gegenteil: da geht noch mehr!

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VCÖ sieht Verbesserungsbedarf bei der StVO-Novelle

VCÖ (Wien, 28. November 2025) – Heute endet die Frist für Stellungnahmen der 36. StVO-Novelle. Die Mobilitätsorganisation VCÖ weist in ihrer Stellungnahme auf notwendige Verbesserungen hin. Die Bauartgeschwindigkeit von E-Scootern sollte so wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 Kilometer pro Stunde begrenzt werden und eine größere Mindestreifengröße für neue E-Scooter definiert werden. Die Ermöglichung automatisierter Zufahrtskontrollen begrüßt der VCÖ, wobei dabei neben der Einhaltung des Datenschutzes auch die Ermöglichung von Null-Emissionszonen, wie es sie beispielsweise in vielen niederländischen Städten bereits gibt, sicherzustellen ist.

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VCÖ: Kopfverletzungen bei Rad- und E-Bike-Unfällen seit 2022 um 24 Prozent gesunken

VCÖ (Wien, 26. November 2025) – 93 Prozent der im Spital behandelten Verletzungen nach Rad- und E-Bike-Unfällen betrafen im Vorjahr Körperteile, wie Hände, Arme, Schultern, Ellbogen, Füße, Beine oder Rumpf. Zudem ist die Zahl der Kopfverletzungen bei Rad- und E-Bike-Unfällen im Vorjahr nicht gestiegen, sondern gesunken und war sogar 24 Prozent niedriger als im Jahr 2022, informiert der VCÖ. Die Zahlen unterstreichen, dass es vor allem unfallvermeidende Maßnahmen braucht, um die Zahl der Spitalsbehandlungen zu reduzieren. Dazu zählen vor allem der verstärkte Ausbau der Rad-Infrastruktur sowie mehr Verkehrsberuhigung in den Gemeinden und Städten, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Im Vorjahr gab es keinen einzigen tödlichen E-Bike-Unfall auf Radwegen oder anderen Radverkehrsanlagen.

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