Kommentar - Geht nicht? Da geht noch mehr!

Von Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Gehen und Radfahren sind echte Win-Win-Win-Fortbewegungsmittel: gut für die Gesundheit, nutzbringend für die Gesellschaft und absolut klimaverträglich. Die Covid-19-Pandemie hat noch zwei weitere Aspekte gezeigt. Erstens: Geht nicht, gibt’s nicht mehr. Die Politik hat ihre Handlungsfähigkeit bei entsprechendem Willen eindrücklich unter Beweis gestellt. Zweitens: Aktive Mobilität braucht mehr Platz, bekommt aber derzeit zu wenig und ist zudem ordnungspolitisch eingeschränkt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält zahlreiche unzeitgemäße Einschränkungen. So dürfen Gehende selbst auf Gehsteigen nicht unbegründet stehenbleiben und beim Überqueren der Straße niemanden behindern oder gefährden – was absurd anmutet, da von Gehenden de facto kaum Gefahr ausgehen kann. Eine weitere Benachteiligung betrifft das Abstellen von Privat- Pkw auf öffentlichen Flächen. Was noch vor 100 Jahren verboten war, wird heute als selbstverständlich angesehen. Aber ist es „normal“, Privatgegenstände für rund einen Euro monatlich pro Quadratmeter in bester Lage auf öffentlicher Fläche abstellen zu dürfen? Genau das ist derzeit der Fall – wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt. Auch wenn Sie mehr bezahlen würden, Liegestuhl, Tischtennistisch und Planschbecken aufzustellen ist verboten. Aktive Mobilität war für Jahrzehnte keine ernstgenommene Form der Mobilität. Das hat sich geändert und muss sich jetzt auch in den infrastrukturellen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen widerspiegeln. Denn „Geht nicht“, gibt’s nicht mehr. Im Gegenteil: da geht noch mehr!

Ihre Meinung dazu an michael.schwendinger@vcoe.at

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VCÖ begrüßt StVO-Novelle: Gemeinden und Städten Umsetzung von Tempo 30 zu erleichtern erhöht die Verkehrssicherheit

VCÖ (Wien, 17. Jänner 2024) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die von der Bundesregierung heute vorgestellte Novelle der Straßenverkehrsordnung, die es Gemeinden und Städten erleichtern soll, Tempo 30 im Ort umzusetzen. Im Vorjahr kamen 95 Menschen bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet ums Leben. Der VCÖ weist darauf hin, dass Tempo 30 statt 50 den Anhalteweg halbiert, den Verkehrslärm reduziert und die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner erhöht. Die StVO-Novelle ermöglicht Gemeinden und Städten auch die Durchführung von Verkehrskontrollen, aber nur, wenn das jeweilige Bundesland dieses Recht der Gemeinde oder Stadt überträgt.

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VCÖ-Fachkonferenz: International und national setzen immer mehr Städte auf Tempo 30 und Verkehrsberuhigung

VCÖ (Wien, 11. Jänner 2024) – Verkehrsberuhigung und Tempo 30 statt 50 sind wirksame Maßnahmen, um im Ortsgebiet die Zahl der Unfälle und den Verkehrslärm zu verringern und die Lebensqualität für die Bevölkerung zu erhöhen, wie bei der heutigen VCÖ-Fachkonferenz präsentierte Good-Practice Beispiele aus dem In- und Ausland zeigten. So hat Helsinki durch Tempo 30 in Wohngebieten die Fußgängerunfälle um ein Drittel gesenkt. Wales erwartet Einsparungen im Gesundheitssektor von umgerechnet 100 Millionen Euro pro Jahr durch Tempo 30 im Ortsgebiet.

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