Kommentar - Nachhaltige Mobilität schafft gesunde Städte

Lina Mosshammer, VCÖ-Verkehrspolitik

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im heurigen Jahr 2022 strengere Richtwerte für Luftschadstoffe veröffentlicht. Feinstaub und Stickoxide, die insbesondere durch den Verkehr verursacht werden, sind schädlicher als bisher angenommen. Allein in Wien könnten durch die Einhaltung der bisherigen WHO-Richtwerte für Stickoxide jährlich über 550 vorzeitige Todesfälle vermieden werden. Damit liegt die Stadt im schlechtesten Drittel von 856 untersuchten Städten in Europa mit über 100.000 Einwohnenden. Die gute Nachricht: nachhaltige Mobilität ist gesunde Mobilität. Mit der Nutzung des  Öffentlichen Verkehrs und mehr Radfahren und Gehen schaffen wir gesunde Städte und davon profitieren alle.

Immer mehr Städte kommen in Fahrt

Auf europäischer Ebene zeigt die vom VCÖ mitgetragene Clean Cities Campaign der Organisation Transport & Environment wie und wo Städte bereits Maßnahmen setzen, um Luftschadstoffe zu reduzieren und gesunde Mobilität zu fördern. Das reicht von verkehrsberuhigten Zonen über autofreie Tage bis zu Schulstraßen. Allein im Mai des Jahres 2022 wurden mit der Initiative #StreetsForKids 389 Aktionen gezählt, die Kinder dabei unterstützen selbstständig und sicher in die Schule zu kommen. Es ist sichtbar, immer mehr Städte kommen in Fahrt. Trotzdem brauchen wir schnellere und mutigere Schritte, um gesunde Städte für alle zu schaffen.

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Grüne Lunge statt Beton

Im Zentrum von Wels entsteht ein groß angelegtes Entsiegelungsprojekt, bei dem über 33.000 Quadratmeter versiegelte Fläche in eine Grünanlage umgewandelt werden – bis zum Sommer 2026 soll ein „Central Park“ für die 65.000-Personen Stadt entstehen. Wo bisher alte Messehallen und versiegelte Abstellflächen waren, soll ein Freiraum mit Wald- und Wasserspielplatz, Sportanlagen sowie eine Liege- und Freizeitwiese entstehen.

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Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent.

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