Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

Zurück zur Übersicht

VCÖ zu Kfz-Pickerl: Autos sollten ab sieben Jahren jährlich überprüft werden

VCÖ (Wien, 3. Dezember 2025) - Bei der §57a-Begutachtung wird die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs überprüft. Die Bundesregierung möchte die Intervalle für das "Pickerl" von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängern. Die Verlängerung des ersten Prüfintervalls von drei auf vier Jahre ist in Ordnung. Dass aber künftig jährliche Überprüfungen erst für Pkw, die älter als zehn Jahre sind, vorgeschrieben sind, ist aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Luftqualität problematisch.

Mehr dazu

VCÖ: Kopfverletzungen bei Rad- und E-Bike-Unfällen seit 2022 um 24 Prozent gesunken

VCÖ (Wien, 26. November 2025) – 93 Prozent der im Spital behandelten Verletzungen nach Rad- und E-Bike-Unfällen betrafen im Vorjahr Körperteile, wie Hände, Arme, Schultern, Ellbogen, Füße, Beine oder Rumpf. Zudem ist die Zahl der Kopfverletzungen bei Rad- und E-Bike-Unfällen im Vorjahr nicht gestiegen, sondern gesunken und war sogar 24 Prozent niedriger als im Jahr 2022, informiert der VCÖ. Die Zahlen unterstreichen, dass es vor allem unfallvermeidende Maßnahmen braucht, um die Zahl der Spitalsbehandlungen zu reduzieren. Dazu zählen vor allem der verstärkte Ausbau der Rad-Infrastruktur sowie mehr Verkehrsberuhigung in den Gemeinden und Städten, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Im Vorjahr gab es keinen einzigen tödlichen E-Bike-Unfall auf Radwegen oder anderen Radverkehrsanlagen.

Mehr dazu