Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ: Österreich ist bei Verkehrsreduktion laut Fachleuten säumig

VCÖ (Wien, 4. Februar 2026) – In Österreich werden zu wenige Maßnahmen gesetzt, um Verkehr zu vermeiden und zu reduzieren. Das ist ein zentrales Ergebnis einer nun veröffentlichten VCÖ-Fachpersonenbefragung, an der 435 Fachleute teilnahmen. Das größte Potenzial für Verkehrsvermeidung wird bei Arbeitswegen gesehen. Die Hauptverantwortung für die Umsetzung von Maßnahmen sehen die Expertinnen und Experten eindeutig bei der Politik, sowohl auf Bundes- und Landesebene als auch auf Stadt- und Gemeindeebene. Als besonders wirksam, um den Autoverkehr zu verringern, wird der Ausbau des Öffentlichen Verkehrs und Maßnahmen in der Raumplanung bewertet. Bei selbstfahrenden Fahrzeugen wird nur dann ein Potenzial zur Verkehrsreduktion gesehen, wenn diese auf den Öffentlichen Verkehr beschränkt werden. Bei selbstfahrenden Privatautos rechnet mehr als die Hälfte der Fachleute mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens.  

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VCÖ unterstützt Forderung nach lebenslangem Führerscheinentzug für Extremraser

VCÖ (Wien, 28. Jänner 2026) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ unterstützt den Vorstoß von Salzburgs Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll, für Extremraser einen lebenslangen Führerscheinentzug zu ermöglichen. Extremraser sind eine kleine Minderheit, die das Leben und die Gesundheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährden. Der VCÖ erwartet durch die Androhung eines lebenslangen Führerscheinentzugs eine präventive Wirkung.

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