Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ: Realer CO2-Ausstoß von Plug-in-Hybrid-Pkw im Schnitt viermal so hoch wie die Herstellerangaben

VCÖ (Wien, 17. Dezember 2025) – Die EU-Kommission möchte Plug-in-Hybride mit Verbrennungsmotor als „effiziente Technologie“ auch nach dem Jahr 2035 bei Neuwagen erlauben. Doch Plug-in-Hybride sind nur auf dem Papier „hocheffizient“, weist die Mobilitätsorganisation VCÖ auf Daten der Europäischen Umweltagentur hin. Diese zeigen, dass sie beim Fahren auf der Straße im Schnitt viermal so viel klimaschädliches CO2 ausstoßen wie bei den standardisierten WLTP-Messverfahren ermittelt wird. Der reale CO2-Ausstoß von Plug-in-Hybriden ist nur geringfügig niedriger als jener von Benzin- und Diesel-Pkw. Die Ausnahme für Plug-in-Hybride ist ebenso wenig gerechtfertigt, wie deren steuerliche Begünstigung. In Österreich gibt es erstmals mehr als 100.000 Plug-in-Hybride, informiert der VCÖ.

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Auspuff eines Autos, der sichtbar Schadstoffe ausstößt

Verbrenner-Aus bei Neuwagen – Planungssicherheit statt Zickzack-Kurs

Vor drei Jahren hat die EU einen klaren Plan beschlossen, um die CO2-Emissionen der neuzugelassenen Pkw-Flotte bis zum Jahr 2035 schrittweise auf null Gramm zu senken. Es war ein Kompromiss, man ist der Autoindustrie schon damals weit entgegen gekommen. Denn aus Umwelt- und Energiesicht müsste der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor früher erfolgen. Nun hat die EU-Kommission das Ziel von 100 Prozent auf 90 Prozent aufgeweicht. Ein Rückschritt, der die notwendige Transformation der EU-Autoindustrie verzögert.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash