Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ: Zahl der tödlichen Radunfälle ging im Vorjahr um ein Viertel auf 32 zurück

VCÖ (Wien, 18. März 2025) – Die Zahl der tödlichen Radfahrunfälle im Straßenverkehr ist im Vorjahr um zehn auf 32 gesunken, informiert die Mobilitätsorganisation VCÖ. Mehr als die Hälfte der Todesopfer waren Seniorinnen und Senioren. Eine Detailanalyse des VCÖ der Radfahrunfälle im Zeitraum 2021 bis 2023 zeigt, dass nur zwei der 136 tödlichen Radfahrunfällen auf baulich getrennten Radwegen passierten. Der VCÖ fordert einen verstärkten Radwege-Ausbau. Gemeinsam mit der Bevölkerung möchte der VCÖ nun Problemstellen für den Radverkehr aufzeigen. In einer Online-Karte können gefährliche Abschnitte eingetragen werden. Der VCÖ sammelt die Einträge und leitet diese an die zuständige Stadt oder Gemeinde beziehungsweise das zuständige Bundesland weiter.

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VCÖ: Außerhalb Wiens Ost-West-Gefälle beim Privat-Autobesitz

VCÖ (Wien, 5. März 2025) Im Landeshauptstadt-Vergleich hat Wien mit 284 die mit Abstand wenigsten Privat-Autos pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, vor Innsbruck und der Stadt Salzburg, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Eine niedrige Autobesitzrate ist ein Zeichen für ein umfassendes, vielfältiges Mobilitätsangebot. Auch bei den Bundesländern gibt es außerhalb Wiens ein Ost-West-Gefälle beim Autobesitz privater Haushalte. Die Mobilitätorganisation VCÖ empfiehlt, an der Initiative Autofasten der katholischen und evangelischen Kirche teilzunehmen.

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Foto: Wolfgang Zajc