Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ: Für viele startet die Radfahrsaison – VCÖ-Tipps für den Fahrrad-Check

VCÖ (Wien, 21. Februar 2025) – Auch wenn zunehmend mehr das ganze Jahr über Radfahren, für viele beginnt nun die Radfahrsaison. Eine VCÖ-Analyse der Radzählstellen in Wien zeigt, dass in den vergangenen drei Jahren im März im Schnitt 47 Prozent mehr Radfahrerinnen und Radfahrer pro Tag unterwegs waren als im Februar. Die Mobilitätsorganisation VCÖ betont, dass nach einer Winterpause das Fahrrad vor der ersten Ausfahrt unbedingt einem Servicecheck zu unterziehen ist. Der VCÖ gibt Tipps, worauf bei der Wartung des Fahrrads zu achten ist.

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Foto: Lächelnde Person auf Fahrrad. Im Hintergrund ist ein Markt zu sehen.

Frankreich ist Vorreiter bei Retrofitting

Im Jahr 2020 hat Frankreich als erstes EU-Land einen gesetzlichen Rahmen für Retrofitting geschaffen. Hersteller von Umrüstsätzen müssen diese anhand eines umgebauten Prototyps genehmigen lassen und spezielle Einbaubetriebe für den Umbau schulen.

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Symbolbild