Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ begrüßt StVO-Novelle: Gemeinden und Städten Umsetzung von Tempo 30 zu erleichtern erhöht die Verkehrssicherheit

VCÖ (Wien, 17. Jänner 2024) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die von der Bundesregierung heute vorgestellte Novelle der Straßenverkehrsordnung, die es Gemeinden und Städten erleichtern soll, Tempo 30 im Ort umzusetzen. Im Vorjahr kamen 95 Menschen bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet ums Leben. Der VCÖ weist darauf hin, dass Tempo 30 statt 50 den Anhalteweg halbiert, den Verkehrslärm reduziert und die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner erhöht. Die StVO-Novelle ermöglicht Gemeinden und Städten auch die Durchführung von Verkehrskontrollen, aber nur, wenn das jeweilige Bundesland dieses Recht der Gemeinde oder Stadt überträgt.

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Foto: Sarah Duit

Mikroplastik-Emissionen des Verkehrs sind zu reduzieren

Der Verkehr ist der größte Verursacher von Mikroplastik. Reifen- und Bremsabrieb sind für große Mengen der gesundheitsschädlichen Partikel verantwortlich. Niedrigeres Tempo und leichtere Fahrzeuge reduzieren den Verschleiß.

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Schulstraße mit Eltern und Kindern vor einer Volksschule in Wien